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Schutzvorschrifen in der Arbeitswelt

 

Arbeitsunfälle, Wegunfälle, Berufskrankheiten

Zahl geht stehs weiter zurück.

2008 erhielt Ca. jeder 49 einen mehr oder weniger schweren schaden

 

Ursachen:

-Menschliches Versagen (ca.80%)          - Leichtsinn, fehlende Infos, Alkohol, Bequemlichkeit

-Tech. Fehler + Ungenügende Sicherheitseinrichtungen  (ca.20%)                                        

 

 

Arbeitssschutz:

Es gibt 2 Hauptarten (Technischer Arbeitsschutz + Sozialer Arbeitsschutz)

 

Technischer Arbeitsschutz:

Soll durch Vorschritten die Gefahr am Arbeitsplatz und im Betrieb senken.

 

Gewerbeordnung                          1869 eingeführt (Grundliegende Bestimmung der UVV-Maßnahmen)

Schutzvorrichtungen an Maschinen etc. Arbeitnehmer vor Gefahr geschützt

Arbeitsrechtlichen Regelungen

 

Arbeitsstättenverordnung:        (Logische Fortsetzung der Gewebeordnung)                  

                                                               Menschenfreundliche Gestaltung Bsp.:

Temp, Beleuchtung, Belüftung, Toiletten, Dämpfen, Nichtracherschutz, Lärmschutz, Notausgängen gekennzeichnet etc.

 

Arbeitssicherheitsgesetz:           (Arbeitgeber muss Betriebsart und Sicherheitskräfte einstellen)

                                                               Ab bestimmter Betriebsgröße wird ein Betriebsarzt benötigt

                                                               Arbeitssicherheitexperten überprüfen Maschienen, Werkzeuge und

                                                               Arbeitsverfahren darauf, ob sie die Gesundheit oder Benutzer

gefähren.

 

Geräte und

Produktsicherheitsgesetz:          setzt eine EU-Richtlinien über die allgemeine Produnktsicherung in Nationales Recht um

                                                               Arbeitgeber dürfen nur Maschine etc. anzuschaffen, die dem Gesetzt und den EU-Richtlinien entsprechen

 

Sozialer Arbeitsschutz:

Schütz den Arbeitnehmer vor Überlastung  (Körperlich +Seelisch)

 

Arbeitsschutzgesetz für Erwachsene:

-Täglich nur 8 Stunden arbeiten

                                                               -Max 10, wenn man im Durchschnitt in 6 Monaten nicht 8H/Werktag

 

-Sonn & Feiertagsarbeit verboten

                                                               -Erlaubt wenn Berufsbedingt nötig (Bäcker, Krankenhäuser etc.)

-Wenn Sonntagsarbeitt erlaubt,  muss die Zeit innerhalb 2 Wochen durch Freizeit ausgeglichen werden

-Wenn Feiertagsarbeitt erlaubt,  muss die Zeit innerhalb 1 Woche durch Freizeit ausgeglichen werden

 

-Min 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei

 

-Ruhezeit 11 Stunden pro 2 Arbeitstage

 

-Arbeitszeit von 6-9H    à Ruhepause 30min

-Arbeitszeit von über 9                à Ruhepause 45min

 

-Im Tarifvertrag können auch Überstunden (Mehrarbeit) vereinbart werden.

 

Das Bundesurlaubsgesetz:         -Mindesturlaub 24  Werktage, Zeitpunkt bestimmt ArbeitGEBER,

                                                               Arbeitgeber muss die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen

 

                                                               -Anspruch Arbeitnehmer erst ab 6 Monaten Beschäftigungszeit

 

Mutterschutzgesetz:                    6 Monate vor, 8 Nach der Geburt Beschäftigungverbot.

                                                               -Solange bekommt die Mutter Mutterschaftsgeld der Krankenkasse

                                                              

                                                               Schwere Arbeit, Akkord,- und Fließbandarbeit sind verboten

 

Während, und bis zu 4 Monate nach der Schwangerschaft – besonderer Kündigungsschutz

                               

Bundeselterngeld- und Elternschutzgesetz

                                                               Nach der entbindung bis zu 36 Monate Elternzeit genommen werden

 

Schwerbehinderten Gesetz:     (Für Personen die auf Dauer min. 50% eingeschränkt sind) 

-Schwerbehindertenschutz, Besonderen Kündigungschutz

                                                               -5 Tage mehr Urlaub im Jahr

                                                               -Müssen keine Mehrarbeit leisten

                                                              

Jugendarbeitsschutzgesetz:      ( Für Jugentliche 15-18 Jahre – Besonders berücksichtigt)

                                                               -Max 8H / Tag -Max 8,5 wenn Verkürzung an anderen Tagen

                                                               -40 H / Woche – Max 5 Tage / Woche

                                                               -bis 6 H Arbeit 30min, ab 6 H 60 min PAUSE

                                                               Arbeitszeit+ Pause max. 10H

                                                               Nicht vor 6 Uhr arbeiten (Ausnahme Bäcker etc.)

                                                               -Berufsschule: mehr als 5 Stunden entsprechen 1 Arbeitstag

Ärtzliche Untersuchung vor Ausbildungsbeginn. In den letzten 3 Monaten eine Nachuntersuchen wenn man dann noch nicht 19.

                                                              

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