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Schutzvorschrifen in der Arbeitswelt
Arbeitsunfälle, Wegunfälle, Berufskrankheiten
Zahl geht stehs weiter zurück.
2008 erhielt Ca. jeder 49 einen mehr oder weniger schweren schaden
Ursachen:
-Menschliches Versagen (ca.80%) - Leichtsinn, fehlende Infos, Alkohol, Bequemlichkeit
-Tech. Fehler + Ungenügende Sicherheitseinrichtungen (ca.20%)
Arbeitssschutz:
Es gibt 2 Hauptarten (Technischer Arbeitsschutz + Sozialer Arbeitsschutz)
Technischer Arbeitsschutz:
Soll durch Vorschritten die Gefahr am Arbeitsplatz und im Betrieb senken.
Gewerbeordnung 1869 eingeführt (Grundliegende Bestimmung der UVV-Maßnahmen)
Schutzvorrichtungen an Maschinen etc. Arbeitnehmer vor Gefahr geschützt
Arbeitsrechtlichen Regelungen
Arbeitsstättenverordnung: (Logische Fortsetzung der Gewebeordnung)
Menschenfreundliche Gestaltung Bsp.:
Temp, Beleuchtung, Belüftung, Toiletten, Dämpfen, Nichtracherschutz, Lärmschutz, Notausgängen gekennzeichnet etc.
Arbeitssicherheitsgesetz: (Arbeitgeber muss Betriebsart und Sicherheitskräfte einstellen)
Ab bestimmter Betriebsgröße wird ein Betriebsarzt benötigt
Arbeitssicherheitexperten überprüfen Maschienen, Werkzeuge und
Arbeitsverfahren darauf, ob sie die Gesundheit oder Benutzer
gefähren.
Geräte und
Produktsicherheitsgesetz: setzt eine EU-Richtlinien über die allgemeine Produnktsicherung in Nationales Recht um
Arbeitgeber dürfen nur Maschine etc. anzuschaffen, die dem Gesetzt und den EU-Richtlinien entsprechen
Sozialer Arbeitsschutz:
Schütz den Arbeitnehmer vor Überlastung (Körperlich +Seelisch)
Arbeitsschutzgesetz für Erwachsene:
-Täglich nur 8 Stunden arbeiten
-Max 10, wenn man im Durchschnitt in 6 Monaten nicht 8H/Werktag
-Sonn & Feiertagsarbeit verboten
-Erlaubt wenn Berufsbedingt nötig (Bäcker, Krankenhäuser etc.)
-Wenn Sonntagsarbeitt erlaubt, muss die Zeit innerhalb 2 Wochen durch Freizeit ausgeglichen werden
-Wenn Feiertagsarbeitt erlaubt, muss die Zeit innerhalb 1 Woche durch Freizeit ausgeglichen werden
-Min 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei
-Ruhezeit 11 Stunden pro 2 Arbeitstage
-Arbeitszeit von 6-9H à Ruhepause 30min
-Arbeitszeit von über 9 à Ruhepause 45min
-Im Tarifvertrag können auch Überstunden (Mehrarbeit) vereinbart werden.
Das Bundesurlaubsgesetz: -Mindesturlaub 24 Werktage, Zeitpunkt bestimmt ArbeitGEBER,
Arbeitgeber muss die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen
-Anspruch Arbeitnehmer erst ab 6 Monaten Beschäftigungszeit
Mutterschutzgesetz: 6 Monate vor, 8 Nach der Geburt Beschäftigungverbot.
-Solange bekommt die Mutter Mutterschaftsgeld der Krankenkasse
Schwere Arbeit, Akkord,- und Fließbandarbeit sind verboten
Während, und bis zu 4 Monate nach der Schwangerschaft – besonderer Kündigungsschutz
Bundeselterngeld- und Elternschutzgesetz
Nach der entbindung bis zu 36 Monate Elternzeit genommen werden
Schwerbehinderten Gesetz: (Für Personen die auf Dauer min. 50% eingeschränkt sind)
-Schwerbehindertenschutz, Besonderen Kündigungschutz
-5 Tage mehr Urlaub im Jahr
-Müssen keine Mehrarbeit leisten
Jugendarbeitsschutzgesetz: ( Für Jugentliche 15-18 Jahre – Besonders berücksichtigt)
-Max 8H / Tag -Max 8,5 wenn Verkürzung an anderen Tagen
-40 H / Woche – Max 5 Tage / Woche
-bis 6 H Arbeit 30min, ab 6 H 60 min PAUSE
Arbeitszeit+ Pause max. 10H
Nicht vor 6 Uhr arbeiten (Ausnahme Bäcker etc.)
-Berufsschule: mehr als 5 Stunden entsprechen 1 Arbeitstag
Ärtzliche Untersuchung vor Ausbildungsbeginn. In den letzten 3 Monaten eine Nachuntersuchen wenn man dann noch nicht 19.